<p>Diese Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren, die von einer Körper-, Geistes- oder Sinnesbehinderung oder einer drohenden Behinderung betroffen sind. Die Kinder und Jugendlichen werden gezielt in ihrer Entwicklung gefördert. Das Zusammenleben von Eltern mit ihrem behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kind, auch unter Einbeziehung eventuell vorhandener nichtbehinderter Geschwister, wird gefördert. Das Ziel ist, die Kinder und Jugendliche in der Gesellschaft einzubinden, ihre Freizeit mit anderen zu gestalten, sich mit Gleichaltrigen zu treffen und in (Sport)-Vereinen mitzumachen. Ein Antrag auf ambulante pädagogische Betreuung wird von den Eltern an die Fachdienste Soziales und Gesundheit des Kreises gestellt. Auf Wunsch begleiten die Familienräume das Antragsverfahren.</p>