Bundesstiftung Mutter und Kind

Einen Antrag aus der Bundesstiftung für Mutter und Kind können Schwangere stellen, die finanzielle Unterstützung für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts oder für die Wohnung benötigen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, ein Schwangerschaftsattest haben, über ein geringes Einkommen verfügen, vor der Geburt einen Antrag stellen. Der Zuschuss wird nicht auf Soziale Leistungen angerechnet.

 

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Kiel Beratungsstelle Elmshorn

  • Feldstraße 24 A
  • 25335 Elmshorn

Auf einen Blick