Schulbegleitung nach dem SGB VIII:
Die Begleitung von Schüler*innen im Unterricht und in den Pausen stellt einen Beitrag zur Inklusion von Kindern dar, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind. Dies trifft auf Kinder zu, die z.B. unter hohen Konzentrationsschwierigkeiten leiden, Probleme haben, sich in die Klassengemeinschaft einzufügen sowie auf Leistungsanforderungen aufgrund von Überforderung mit störendem Verhalten oder Aggressionen reagieren. Unsere Schulbegleiter*innen arbeiten innerhalb der Schule und im Rahmen schulischer Veranstaltungen.
Schulische Integrationshilfen nach dem SGB IX:
Schüler und Schülerinnen, die von einer Körper-, Geistes- oder Sinnesbehinderung oder einer drohenden Behinderung betroffen sind, können wohnortnah in einer allgemeinbildenden Schule beschult werden. Benötigen Schüler*innen über die gängigen Unterstützungsangebote der Schulen hinaus Begleitung, weil aufgrund der vorliegenden Behinderung ein weiterer Assistenzbedarf besteht, hilft ein/e Integrationshelfer*in dabei, den schulischen Prozess des Lernens und die Integration in die Gemeinschaft zu unterstützen.