Wohnraumberatung - Generation Erfahrung 65+Wohnraumberatung
Der Kreis Pinneberg verfügt für weite Bereiche der Eingliederungshilfe über ein Hilfeplanverfahren.
Die Hilfeplaner sind sozialpädagogische Fachkräfte und beraten über mögliche Hilfen für Menschen mit Behinderung nach dem 12. Sozialgesetzbuch.
Mögliche Hilfen der Eingliederungshilfe können sein
- eine Unterbringung in einer stationären oder teilstationären Wohngruppe
- ein Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen
- ein Betreuungsplatz in einer Tagesstätte
- ambulante Hilfen, z.B. Betreuung im eigenen Wohnraum
Die Hilfeplaner im Team Eingliederungshilfe sind schwerpunktmäßig für den Bereich stationär und teilstationäre Hilfen zuständig, sowie für die Beratung des persönlichen Budgets.
Eine Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen innerhalb der Eingliederungshilfe ist zunächst eine Erstberatung mit einem/einer Hilfeplaner/-in.
In der Erstberatung sprechen wir über
- Ihre Gesundheit
- Ihren Alltag
- Ihre Familie
- Ihren Beruf
- Ihre Wünsche und Ziele
- Ihre Bedürfnisse
Gerne können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Erstberatung mitbringen.
In der Erstberatung sprechen wir mit Ihnen über mögliche Hilfen und Maßnahmen der Eingliederungshilfe, gegebenenfalls vermitteln wir Sie an andere Rehabilitationsträger wie Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger.
Nach der Prüfung der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen und Ihrer Motivation zur Veränderung ihrer Lebenssituation, wird mit allen Beteiligten im Rahmen eines weiteren Gespräches ein Hilfeplan erstellt. Dieser Hilfeplan beschreibt Ziele und Maßnahmen, die der Zielerreichung dienen sollen.
Die Erreichung der gemeinsam formulierten Ziele wird im weiteren Verlauf der Maßnahme in einer Hilfeplankonferenz überprüft und gegebenenfalls angepasst.