Kinder- und Jugendschutz - JugendlicheKinder- und Jugendschutz

Der ordnungsrechtliche Jugendschutz arbeitet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Das Jugendschutzgesetz richtet sich an Erwachsene und Gewerbetreibende, es ist jedoch ein wichtiges Element, wenn es darum geht Kinder und Jugendliche vor möglichen Gefahren zu schützen.

Der erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes arbeitet auf Grundlage des SGB VIII (KJHG) und hat das Ziel, junge Menschen in ihrer Persönlichkeit zu stärken und sie zu befähigen, sich selbst vor Gefahren zu schützen. Ebenso werden Eltern, Erziehungsberechtigte und andere Erwachsene gestärkt, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Dazu entwickelt der Jugendschutz ordnungsrechtliche Maßnahmen und pädagogische Methoden, die in langfristigen präventiven Maßnahmen fortgeführt werden sollen. Der Jugendschutz bringt ebenso neue Themen in bereits bestehende präventive Maßnahmen im Kreis Pinneberg ein, damit diese dort eingepflegt und zukünftig fester Bestandteil und umgesetzt werden können.

Der Jugendschutz:

  • berät
    zum Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Jugendmedienschutz, Altersfreigaben USK/FSK, Alkohol, Rauchen, Gewalt, Extremismus, Erziehungsbeauftragung
  • kontrolliert
    die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und leitet Ordnungswidrigkeitenverfahren ein
  • unterstützt
    die Vor- und Nachbereitung und begleitet Veranstaltungen, Volksfeste, Konzerte und Festivals
  • führt
    Fachtagungen, Schulungen, Projekte und Vorträge zu Jugendschutzthemen durch
  • fertigt
    Stellungnahmen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz an (§ 6 JArbSchG)

Angebote Kinder- und Jugendschutz

Auf einen Blick

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