Angebote bei Förderbedarf und Behinderung - JugendlicheAngebote bei Förderbedarf und Behinderung

Kinder mit bestehenden oder drohenden Behinderungen können mit heilpädagogischen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Mobile ambulante Frühförderung
  • Ambulante heilpädagogische Förderung in Kindertagesstätten
  • Förderung in einer bestehenden Integrationsgruppe
  • Förderung durch Einzel-Integration in einer Elementargruppe
  • Förderung in einer heilpädagogischen Kleingruppe

Ob und ggf. welche Leistungen für ein Kind in Betracht kommen, wird im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens ermittelt. An diesem Verfahren wirken neben den Eltern und der Kindertagesstätte bzw. der Frühförderstelle verschiedene Stellen der Kreisverwaltung unter der Federführung des Fachdienstes Soziales zusammen.

Zu diesem Zweck ist ein Antrag beim Fachdienst Soziales zu stellen. Aus rechtlichen Gründen ist zwischen Anträgen auf Frühförderung und Anträgen auf andere heilpädagogische Leistungen zu unterscheiden. Der Antrag auf Frühförderung ist von den Personensorgeberechtigten und ggf der Frühförderstelle zu stellen. Der Antrag auf die anderen heilpädagogischen Leistungen ist von den Personensorgeberechtigten zu stellen. Beide Vordrucke stehen hier zum Download zur Verfügung. Bitte senden Sie uns einen unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Anlagen per Post zu.

Auf einen Blick

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